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 Stromversorgung Inzell eG

 

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22
des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw. Allgemeine Grundversorgungsbedingungen Strom angegeben.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie
überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch  von 10 000 Kilowattstunden
nicht übersteigenden Eigenverbrauch.

Die ab 08.11.2006 gültige NAV steht hier als Download zur Verfügung
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Die ab 08.11.2006 gültige StromGVV steht hier als Download zur Verfügung
Ergänzende Bedingungen zur GVV

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