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Stromversorgung Inzell eG
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22
des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw. Allgemeine Grundversorgungsbedingungen Strom angegeben.
Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie
überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch.
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