Die seit dem 1.Februar 2002 geltende Energieeinspeiseverordnung (EnEV) überlässt es
dem Bauherrn, mit welchen Maßnahmen die in dieser Verordnung festgeschriebenen Zielwerte eingehalten werden. So kann dies durch einen verstärkten Wärmeschutz oder mit aufwendiger Anlagentechnik,
wie z.B. mit Wärmepumpentechnik realisiert werden. Diese ist zwar in ihrer Anschaffung etwas teurer, dafür kann aber der Wärmeschutz der
Aussenhülle weniger aufwendig sein. Die Mehrkosten für die Wärmepumpenanlage sind damit in der Regel bereits herausgeholt. Der Fachverband für Energiemarketing und Anwendung (HEA) e.V. hat in einem System-
vergleich festgestellt, dass die Wärmepumpentechnik nicht nur wettbewerbsfähig ist, sondern die klassischen Heizsysteme klar übertrifft. Dies gilt nicht nur für geringere Betriebskosten.
Der Einsatz einer Wärmepumpenanlage ist deshalb praktizierter Umweltschutz. Ressourcen werden geschont und zudem die umweltbelastenden CO2-Emissionen reduziert.