Grundversorger

 

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten
Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum 01.07.2021 ist im Stromnetzgebiet der Stromversorgung Inzell eG (Verteilernetzbetreiber) die
Stromversorgung Inzell eG (Lieferant) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie
in den Kalenderjahren 2022 bis 2024 als Grundversorger festgestellt worden.


Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Stromversorgung Inzell eG erfolgt
zum 01.07.2024.

 

 

 

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