Einspeisen

Die Stromversorgung Inzell vergütet die Einspeisung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse erzeugt wird, nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG).

Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen finden Sie unter

Anschluss einer Erzeugungsanlage

  1. Sie beauftragen einen eingetragenen Elektrofachbetrieb.
  2. Dieser reicht in Ihrem Auftrag die vollständig ausgefüllten Anmeldeunterlagen über unser Online-Einspeiseportal ein.
  3. Wir prüfen, ob ein vorhandener Netzanschluss für die Einspeiseanlage genutzt werden kann oder ein neuer Anschluss erstellt werden muss.
  4. Sie und Ihr Elektrofachbetrieb erhalten eine Bestätigung über die Anschlussmöglichkeiten Ihrer Einspeiseanlage.

Zur Anmeldung Ihrer Einspeiseanlage gehen Sie bitte in unser Einspeiseportal.

Nachdem Ihr Stromzähler montiert bzw.  ausgetauscht wurde, können Sie Strom in unser Netz einspeisen. Das Messentgelt richtet sich nach unseren üblichen Preisblättern.

EINSPEISEMANAGEMENT

Durch die wachsende Zahl der EEG-Anlagen in unseren Netzen wächst auch die Menge an eingespeister Energie.
Das Stromnetz stößt deshalb immer wieder an seine Kapazitätsgrenzen. In solchen Fällen werden aus Sicherheitsgründen Erzeugeranlagen abgeregelt, um vor einer möglichen Überlastung zu schützen. Diese Maßnahmen bezeichnet man als Einspeisemanagement.
Betroffen sind alle Anlagen mit einer Leistung von über 25 kW. Die Kosten hierfür trägt der Anlagenbetreiber.
Bitte beachten Sie: Kommt der Anlagenbetreiber der Ausstattungspflicht nicht nach, wird die Förderung bis zur Beseitigung des Verstoßes auf den Monatsmarktwert bzw. bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor 31.07.2014 auf Null reduziert.

Anmeldung von Kleinst-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke)

Bei Balkonkraftwerken mit unentgeltlicher Abnahme des Überschussstromes entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Steckerfertige Anlagen (Balkonkraftwerke) müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine Anmeldung bei uns als Ihren Netzbetreiber erforderlich. Der Betrieb eines Balkonkraftwerks setzt den Umbau auf einen Zweirichtungszähler voraus.

Häufig gestellte Fragen

zu Balkonkraftwerken

Was ist ein Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke werden auch als Balkonsolaranlagen, Plug-in-Anlagen, steckerfertige Photovoltaikanlagen oder Mini-PV-Anlagen bezeichnet. Sie sind die einfachste und unbürokratischste Form, den eigenen Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen. Die Anlage besteht aus mehreren Modulen mit beliebiger Leistung und einer Wechselrichternennleistung von max. 800 Watt. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckdose mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden.
Balkonkraftwerke sind ideal, um die Grundlast Ihres Haushalts zu reduzieren.

Spätestens innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage ist diese vom
Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter www.markstammdatenregister.de zu registrieren. Sollte die Anmeldung im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber nicht rechtzeitig innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen, sind gemäß § 52 EEG vom Anlagenbetreiber ggf. Zahlungen an den Netzbetreiber zu leisten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Anlage rechtzeitig im Marktstammdatenregister anmelden.

Nach der Anmeldung des Balkonkraftwerkes im Markstammdatenregister prüfen wir umgehend die Notwendigkeit eines Zählertausches. Viele Entnahmestellen sind bereits mit einem geeigneten 2-Richtungs-Zähler ausgestattet. Falls bei Ihnen noch ein analoger Zähler (Ferraris-Zähler mit Drehscheibe) eingebaut ist, werden wir Sie zur Terminvereinbarung des Zählertausches kontaktieren. Da davon auszugehen ist, dass nur eine minimale
Stromeinspeisung in unser Netz erfolgt, ist der vorrübergehende Betrieb des Balkonkraftwerkes mit dem vorhandenen Zähler zulässig.

Der Zählerwechsel durch die Stromversorgung Inzell ist für Sie kostenlos.

Nein. Gemäß VDE-AR-N-4105 ist der Betrieb von nur einer steckerfertigen PV-Anlage bis 800 W je  Anschlussnutzungsverhältnis (bzw. je Wohneinheit/Zähler) zulässig.

Eingespeister Strom wird bei Steckersolar-Geräten nicht vergütet, da sie gemäß Solarpaket I vom Mai 2024 der Vergütungskategorie „unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet werden.
Bei älteren Geräten hat der Betreiber typischerweise mit der Anmeldung beim Netzbetreiber auf eine Vergütungszahlung verzichtet.

Ja, allerdings erhalten Sie für den Leistungsanteil des Balkonkraftwerks keine Einspeisevergütung. Eine Anmeldung im Markstammdatenregister ist unbedingt erforderlich.

PV-Förderung endet nach 20 Jahren

Am 31.12.2020 endete für die ersten PV-Anlagen die 20-jährige Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dies betrifft zunächst Anlagen, die bis zum 31.12.2000 in Betrieb genommen wurden. In den Folgejahren kommen weitere Anlagen hinzu.

Für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, wie

Volleinspeisung - weiter wie bisher

Diese Möglichkeit wird automatisch gewählt, wenn keine weiteren Schritte durch Sie eingeleitet werden. Ihr erzeugter Strom wird weiterhin vollständig ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Sie erhalten für den eingespeisten Strom eine Anschlussvergütung in Höhe des gesetzlich ermittelten Jahresmarktwertes abzgl. Vermarktungskosten. Der tatsächliche Jahresmarktwert wird erst im Folgejahr veröffentlicht. Die Anschlussregelung gilt bis zum 31.12.2027.

Umstellung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung

Die erzeugte Energie wird teilweise von Ihnen selbst verbraucht – der Rest in das öffentliche Netz eingespeist. Die Vergütung der eingespeisten Energie erfolgt wie oben beschrieben. Die Anschlussregelung gilt bis zum 31.12.2027.
Für die Umstellung von Volleinspeisung auf Überschusseinspeisung muss Ihre Elektroinstallation angepasst werden. Hierfür fallen einmalige Kosten für den Umbau der Messung sowie für den Zählerwechsel an. Diese Installationsarbeiten kann die Stromversorgung Inzell eG für Sie ausführen. Alternativ können Sie auch einen anderen Elektrofachbetrieb Ihrer Wahl beauftragen.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Für Informationen zu den Förderkriterien und den Vergütungssätzen verweisen wir Sie auf: