Smart Meter RollouT

Die Digitalisierung der Energiewende

Mit dem am 02. September 2016 veröffentlichten Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Im Zentrum steht die Einführung moderner und intelligenter Messsysteme. Die intelligenten Messsysteme
sollen dabei als sichere Kommunikationsplattform dienen, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Die Herausforderung der zunehmend dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugung soll so gemeistert
werden.

Mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende, welches am 27. Mai 2023 in Kraft getreten ist, soll der Einbau intelligenter Strommesssysteme unbürokratisch und schneller möglich sein. Die Messstellenbetreiber werden mit
diesem Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart-Metern auszustatten. Ab 2025 soll der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder einer Einspeise-Anlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung sein. Ein Einbau vor 2025 ist jedoch schon jetzt möglich.

Intelligenter Messstellenbetrieb

Gemäß § 29 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Stromversorgung Inzell eG, als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Stromnetzgebiet gesetzlich verpflichtet, Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen bzw. modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Für folgende Messstellen an ortsfesten Zählpunkten besteht eine Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen (soweit dies nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz wirtschaftlich vertretbar ist):

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh
  • Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des
    Energiewirtschaftsgesetzes besteht (reduzierte Netzentgelte für steuerbare
    Verbrauchseinrichtungen wie z. B. Wärmepumpen, Elektrospeicherheizungen)
  • Anlagenbetreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG bzw. dem KWKG mit
    einer installierten Leistung ab 7 kW

Sofern keine Ausstattungspflicht einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen
vorgesehen ist, sind diese Messstellen gemäß § 29 Absatz 3 Messstellenbetriebsgesetz mindestens mit modernen Messeinrichtungen auszustatten.
Fällt der Jahresstromverbrauch geringer als 6.000 kWh aus oder liegt bei Erzeugern die Erzeugungsleistung im Bereich von 1 bis 7 kW, kann der Messstellenbetreiber entscheiden, ob ein Gateway oder lediglich eine moderne Messeinrichtung verbaut wird. Auf Kundenwunsch ist der Einbau eines intelligenten Messsystems ab 2025 möglich.
Bis 2032 werden alle Messstellen für Strom mit intelligenten Messsystemen oder modernen Messeinrichtungen ausgestattet.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu intelligenten Messsystemen

Was ist ein intelligentes Messsystem (iMSys)?

Die Verbindung einer oder mehrerer moderner Messeinrichtungen (mMe) mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) bildet ein intelligentes Messsystem (iMSys), das sich aus einem Stromzähler und einer Kommunikationseinheit zusammensetzt. Der Einbau solcher Systeme erfolgt bei Haushalten mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von über 6.000 kWh pro Jahr sowie für Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlagen) ab einer installierten Leistung von 7 kW. Darüber hinaus ist die Installation auch für Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder
steuerbaren Netzanschlüssen gemäß § 14a EnWG vorgeschrieben.

Der gebräuchliche Begriff „Smart Meter“ wird als Synonym für das intelligente Messsystem verwendet.

Ein Smart Meter Gateway (SMGW) ist die zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems im Energiemanagement. Das Gerät  vernetzt digitale Stromzähler oder moderne Messeinrichtungen mit externen Marktteilnehmern wie Netzbetreibern oder Energieversorgern. Es sorgt dafür, dass Verbrauchsdaten erfasst, gespeichert und vor allem sicher verschlüsselt übertragen werden. Das System wird gemäß den Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert

Beim Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) geht es darum, Stromzähler mit digitalen Funktionen und einer sicheren Kommunikationseinheit zu kombinieren, sodass Verbrauchsdaten automatisiert und verschlüsselt an einen Energieversorger oder Netzbetreiber übermittelt werden können. Durch den Einsatz eines Smart Meter Gateways wird es möglich, den eigenen Stromverbrauch zeitgenau zu erfassen und online zu verfolgen und die Steuerbarkeit zu ermöglichen. Laut dem Gesetzgeber ist die Einführung von iMSys entscheidend für den Erfolg der Energiewende.

Intelligente Messsysteme stellen eine einheitliche technische Plattform für zahlreiche Anwendungen im Bereich Netzmanagement, Energiemarkt, Effizienzsteigerung und Smart Home dar. Sie können einen transparenten Überblick über den Energieverbrauch durch eine Lastgang-Ablesung liefern.
Darüber hinaus sollen sie in Zukunft die Möglichkeit bieten, unterschiedliche Verbrauchsdaten wie Wasser, Gas und Wärme gemeinsam zu erfassen und verschiedene Smart-Home-Anwendungen mit einer sicheren, standardisierten Infrastruktur zu verbinden.

Der entscheidende Auslöser für den Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die begründende Grundlage geschaffen hat. Ziel ist es, die  Energieversorgung zu modernisieren, den Strommarkt zu digitalisieren und die Transparenz des Verbrauchs zu erhöhen. Das Gesetz legt klare Rollout-Fristen und Kriterien fest: iMSys müssen eingebaut werden, wenn der Stromverbrauch über 6.000 kWh/Jahr liegt, steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorhanden sind oder zentrale Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik- oder KWK-Anlagen mehr als 7 kW Leistung aufweisen. Durch Anpassungen im MsbG legt das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ von 2023 einen verbindlichen Zeitplan für die flächendeckende Einführung ab dem Jahr 2025 fest.

Die gesetzlichen Regelungen zu intelligenten Messsystemen (iMSys) finden sich vorwiegend im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das die technischen Anforderungen, den Messstellenbetrieb, die  Datenkommunikation und die Finanzierung regelt. Das MsbG wurde zuletzt 2023 novelliert, um die
Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben.
Zusätzlich sind im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wichtige Vorgaben enthalten, insbesondere zum Datenschutz und zur Datensicherheit von Smart Meter Gateways. Die Technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ergänzen diese Vorgaben mit Sicherheitsstandards für die Systeme und Geräte.

Der unmittelbare Nutzen intelligenter Messsysteme (iMSys) für Verbraucher liegt vor allem in der verbesserten Transparenz und Kontrolle über den eigenen Stromverbrauch. Durch die präzise und zeitnahe Erfassung der Verbrauchsdaten können Haushalte ihren Energieverbrauch detailliert überwachen und gezielt optimieren, was zu finanziellen Anreizen führen kann.
Weitere Vorteile sind die automatische Ablesung, und die Möglichkeit dynamische Stromtarife zu nutzen. Darüber hinaus unterstützen intelligente Messsysteme die Integration erneuerbarer Energien, etwa durch die Steuerung von Solaranlagen oder Wallboxen, und bieten eine sichere Infrastruktur für Smart-Home-Anwendungen.
Für Netzbetreiber bedeutet iMSys die Sicherung einer besseren Netzstabilität durch aktuelle Verbrauchsdaten, was letztlich auch Verbrauchern zugutekommt, da teure Netzausbau-Maßnahmen reduziert werden können. Somit profitieren Verbraucher sowohl direkt durch Kosten- und Verbrauchsvorteile als auch indirekt durch eine effiziente und nachhaltige Energieversorgung.

  • Abnahmestellen mit mehr als 6.000 kWh/Jahr. Als Grundlage wird die Ermittlung des Jahresdurchschnittsverbrauchs der letzten drei Jahre herangezogen. Ergibt der Mittelwert einen Durchschnittsverbrauch gleich oder größer 6.000 kWh, so muss ein intelligentes Messsystem eingebaut werden.
  • Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung.
  • Messstellenbetreiber können bei weiteren Anschlussnutzern ein intelligentes Messsystem (iMSys) installieren, sofern dies wirtschaftlich und technisch vertretbar ist.
  • bei Netzanschlüssen mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemäß § 14a EnWG

Die Installationen der iMSys müssen bis  sätestens 2032 abgeschlossen sein. Die genaue Staffelung der Verpflichtung zur Installation für die unterschiedlichen Installationskategorien sind im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt.

Bei Haushalten mit intelligenten Messsystemen (iMSys) werden die Messwerte nicht ständig, sondern in festgelegten Intervallen übertragen. Üblicherweise erfolgt die Datenübermittlung einmal monatlich, es sei denn, der Verbraucher hat einen Tarif gewählt, der eine häufigere Übermittlung erfordert.
Das iMSys kann die Verbrauchsdaten alle 15 Minuten erfassen, jedoch wird nicht jede dieser Messungen automatisch an Netzbetreiber oder Energieversorger gesendet. Stattdessen werden die Daten gesammelt und gebündelt, zum Beispiel täglich oder monatlich, über das Smart Meter Gateway übermittelt. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und nach den hohen Sicherheitsstandards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

Ja, der Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) ist auch freiwillig möglich, wenn der Stromverbrauch unter 6.000 kWh pro Jahr liegt. Für Haushalte ohne Pflicht zur Installation entscheidet der jeweilige Messstellenbetreiber, ob sie mit einem iMSys oder einer digitalen Messeinrichtung ausgestattet werden. Viele Haushalte nutzen diese Möglichkeit freiwillig, etwa wenn sie eine Photovoltaikanlage oder ein Elektrofahrzeug betreiben wollen oder von den Vorteilen wie verbesserter Verbrauchstransparenz profitieren möchten. Die Kosten für den freiwilligen Einbau können Sie aus dem Preisblatt ersehen.
Allerdings ist zu beachten, dass bis spätestens 2032 alle Haushalte mit einem digitalen Zähler ausgestattet sein müssen, unabhängig vom Verbrauch. Der freiwillige Einbau kann dabei vor Ablauf der Pflichtzeit erfolgen.

Sie als Anschlussnutzer sind nicht dazu verpflichtet, sich um die Installation der Messeinrichtung zu kümmern. Wir werden von unserer Seite Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Sollten Kosten für einen gegebenenfalls erforderlichen Umbau anfallen, sind diese individuell und nicht pauschal festgelegt. Sie variieren je nach Art und Umfang der erforderlichen Ertüchtigung der elektrischen Anlagen und müssen in je nach Einzelfall von einem Elektroinstallationsbetrieb individuell ermittelt werden.

Nein, der Einbau kann nicht verweigert werden. Laut Messstellenbetriebsgesetz besteht die Pflicht, den Einbau gewähren zu lassen.

Die Kosten für die Installation, den Betrieb und die Wartung von modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys) können Sie unserem Preisblatt als grundzuständiger Messstellenbetreiber (mME und iMS) entnehmen. Die Preise orientieren sich an den gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gemäß §30 des  Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Die jährlichen Mehrkosten gegenüber der konventionelle Messeinrichtung sind bis auf Weiteres in den  Vertriebspreisen der Stromversorgung Inzell eG, hier in den Grundpreisen, enthalten.

Sollten bei einem Anschlussnutzer mehrere Messstellen in einem Gebäude mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein, darf dem Anschlussnutzer für den Messstellenbetrieb nicht mehr als die höchste, fallbezogene Preisobergrenze in Rechnung gestellt werden

Nein, das ist weder geplant noch erwünscht. Die Zählertechnik ermöglicht dies technisch nicht

  1. Zählertechnik
    – Moderne Messeinrichtungen (mMe)
    – Intelligente Messsysteme (iMSys) bestehend aus einer mMe und einem Smart-MeterGateway (SMGW).
  2. Kommunikationstechnik
    – ein Großteil des Netzgebietes kann voraussichtlich mit Mobilfunk abgedeckt werden.
    – Bei der Auswahl der eingesetzten Technologie haben Datenschutz und Datensicherheit oberste Priorität.

Die moderne Messeinrichtung hat laut Mess- und Eichgesetz eine Ersteichfrist von acht Jahren. Das iMSys besteht aus der Kombination von einer mMe und einem Smart-Meter-Gateway (SMGW).
Das Smart-Meter-Gateway unterliegt keiner Eichfrist.

Bei fabrikneuen Stromzählern können bereits einige Kilowattstunden durch die Herstellerprüfung (Ersteichung) gemessen worden sein. Ebenso kann der Stromzähler zuvor in einer anderen Anlage installiert gewesen sein und kann somit einen beliebigen Zählerstand aufweisen.

Aufgrund des bevorstehenden Rollouts intelligenter Messsysteme werden grundsätzlich keine Zweitarif-Stromzähler mehr verbaut. Bereits vorhandene Zweittarif-Zähler werden schrittweise entfernt. Zukünftig sollen Tarifierungen ausschließlich über das intelligente Messsystem erfolgen.