Grundversorgung / Ersatzversorgung

Haben Sie keinen Stromlieferungsvertrag oder Ihr bisheriger Händler liefert Ihnen wegen Geschäftsaufgabe keinen Strom mehr, dann werden Sie von uns durch die Grund- oder Ersatzversorgung mit elektrischer Energie beliefert.
Aus der Grundversorgung können Sie jederzeit in einen passenden Stromtarif der SVI wechseln.

Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung sind im Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung bzw. in den Stromlieferbedingungen der Grund- und Ersatzversorgung (AGBS) angegeben.

Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind „Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.“

Häufig gestellte Fragen

zur Grund- und Ersatzversorgung

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

In der Grund- und Ersatzversorgung haben Sie keine Mindestvertragslaufzeit.

Ihre Kündigungsfrist in der Grund- und Ersatzversorgung beträgt 14 Tage.

Die SVI Grundversorgung endet, sobald Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.